
Neue Förderung zur Elektrifizierung von Flotten.
Der Ausbau der Elektromobilität nimmt in allen Bereichen der Gesellschaft zunehmend Fahrt auf. Großes Potenzial besitzen dabei insbesondere Unternehmen: Bei mehr als 62 Prozent der Neuzulassungen in Deutschland handelt es sich um gewerbliche Fahrzeuge. Eine neue Förderrichtlinie des Bundes unterstützt nun den Ausbau der gewerblichen Ladeinfrastruktur. Erfahren Sie hier, welche Unternehmen und Vorhaben förderfähig sind, welche Punkte die Förderung umfasst und wie Sie die Förderung beantragen können.
Förderung des Ausbaus nicht öffentlicher Ladepunkte.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gab jüngst in einer Pressemitteilung bekannt, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für gewerbliche E-Fahrzeuge mit Fördergeldern zu unterstützen. Laut Verkehrsminister Andreas Scheuer sei das Ziel, Betrieben und Kommunen die Umstellung auf elektrische Flotten zu vereinfachen. Dazu umfasst die Förderung die Installation von Ladestationen für elektrische Dienstfahrzeuge, kommunale und betriebliche Flotten sowie für private E-Autos auf Mitarbeiterparkplätzen.
Was wird gefördert?
Auf Ihrem Betriebsgelände sowie an zum Unternehmen gehörigen Stellplätzen können Sie künftig Ladestationen – beispielsweise Wallboxen oder Ladesäulen – mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt für Ihre E-Flotte sowie die Fahrzeuge Ihrer Mitarbeiter installieren und dafür Fördergelder erhalten. Voraussetzung ist, dass die Ladestationen nicht öffentlich zugänglich sind und die Installation von Fachunternehmen durchgeführt wird. Das BMVI bezuschusst dabei 70 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Während für Kommunen keine Förderobergrenze festgelegt ist, können Unternehmen je Standort maximal 45.000 Euro Förderung in Anspruch nehmen. Das Förderkontingent des Bundes beläuft sich auf insgesamt 350 Millionen Euro.
Neben den Kosten für die Ladestation und ihre Installation werden der Netzanschluss sowie die Anschaffung von Batteriespeicher- und Energiemanagementsystemen gefördert. Darüber hinaus erhalten Sie das Fördergeld auch für technische und bauliche Veränderungen und die Modifizierung der Gebäudeelektronik, sofern diese für die Errichtung der Ladestation notwendig sind.
Damit schafft das BMVI eine attraktive und umfassende Förderung, die Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter beim Umstieg auf klimafreundliche E-Mobilität voranbringt.
Wie können Sie die Fördermittel beantragen?
Seit dem 23. November 2021 können Sie die Fördermittel zum Ausbau Ihrer Ladeinfrastruktur bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dazu stellen Sie im Zuschussportal der KfW einen Online-Antrag und geben an, wie viele Ladepunkte Sie installieren möchten. Nach Abschluss des Fördervertrags können Sie alle Installationsmaßnahmen umgehend in die Wege leiten. Über eine Online-Plattform registrieren Sie Ihr Vorhaben und verpflichten sich, in regelmäßigen Abständen dort Bericht zu erstatten. Die Rechnungen für Hardware und erfolgte Arbeiten im Sinne der Förderrichtlinie können Sie als Nachweise einreichen. Anschließend erhalten Sie die Auszahlung des Fördergeldes.
Übrigens: Auch wenn Ihr Firmengelände oder Mitarbeiterparkplatz nur gemietet oder gepachtet ist, können Sie die Förderung zum Ausbau von Ladestationen in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie lediglich das Einverständnis des jeweiligen Eigentümers einholen.
Was müssen Sie beachten?
Um von der Förderung des BMVI zu profitieren, ist es wichtig, dass Sie als Erstes einen Antrag bei der KfW stellen und die Bewilligung Ihres Vorhabens abwarten. Für Arbeiten, die bereits vor Abschluss des Fördervertrags durchgeführt wurden, erhalten Sie nämlich keine Fördermittel.
Darüber hinaus ist vorgeschrieben, dass die bei Ihnen installierten Ladestationen fabrikneu sind und Sie diese mindestens sechs Jahre lang ihrem Zweck gemäß nutzen. Halten Sie sich an diese Vorgaben, steht dem Ausbau Ihrer E-Flotte und der Elektromobilität Ihrer Mitarbeiter nichts im Wege und Sie können Ihren Betrieb mit Unterstützung des Bundes zukunftsfähig ausbauen.
Alle Informationen zur Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und zum Antragsprozess finden Sie zum Nachlesen in der Richtlinie des BMVI und auf der Website der KfW.
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