Elektrofahrzeuge im Fuhrpark.

Worauf müssen Sie achten?

Foto von drei E-Bikes zwischen zwei Ladesäulen mit Hinweisschildern vor Bürogebäudefassade.
  • 28.07.2022
  • ca. 3 Minuten

Die Zeichen der Zeit stehen auf Elektromobilität – auch in den Fuhrparks.

Neben der Umweltthematik gibt es viele weitere Aspekte, die für einen Einsatz von Elektrofahrzeugen in der Flotte sprechen. Dennoch gilt es, sich vorab mit den zentralen Fragen und Rahmenbedingungen vertraut zu machen.

Der Einsatz von Elektrofahrzeugen im Fuhrpark sollte neben den positiven Imageaspekten auch die wirtschaftlichen Faktoren berücksichtigen. Wichtige Kriterien haben wir für Sie nachfolgend kurz zusammengefasst.

Grundsätzlich sollten zunächst folgende Fragen beantwortet werden:
• Wie sieht der Mobilitätsbedarf Ihres Unternehmens aus?
• Welche Elektrofahrzeuge sind für Ihren Fuhrpark geeignet?
• Welche Ladeinfrastruktur wird für Ihren Fuhrpark benötigt?
• Was gibt es rechtlich und steuerlich zu beachten?
• Sind die Mitarbeiter Ihres Unternehmens motiviert für eine Umstellung auf E-Mobilität?


Der Mobilitätsbedarf.

Für welche Zwecke werden die Fahrzeuge benötigt und welche Anforderungen ergeben sich daraus? Sind Elektrofahrzeuge grundsätzlich geeignet, Ihren Mobilitätsbedarf zu decken?

Die Häufigkeit, mit der ein Fahrzeug genutzt wird, die Strecken, die dabei zurückgelegt werden, und die Kilometerleistung, die pro Jahr zusammenkommt, sind ebenso zu beachten wie der Einsatzzweck und die Zahl der wechselnden Nutzer. Diese Aspekte ergeben ein individuelles Anforderungsprofil, dem auch ein E-Fahrzeug genügen muss.

Wer zum Beispiel im Außendienst täglich weite Entfernungen zurücklegen muss und einen engen Terminplan hat, bevorzugte bislang eher ein herkömmlich angetriebenes Fahrzeug mit großer Reichweite. Alternativ könnte hier auch ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zum Einsatz kommen. Im Stadtverkehr hingegen oder bei unregelmäßigen, kurzen Fahrten können rein elektrisch betriebene Fahrzeuge punkten. Nicht von ungefähr steigen bereits viele Pflegedienste und Lieferservices, aber auch Handwerksbetriebe auf E-Fahrzeuge um.

Anhand des Anforderungsprofils gilt es dann zu ermitteln, welche E-Fahrzeuge geeignet sind.


Die Ladeinfrastruktur.

Angesichts ihrer vergleichsweise geringen Reichweiten und des Zeitbedarfs für die Wiederaufladung ist eine ausreichende Ladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung für den Einsatz von E-Fahrzeugen. Neben dem öffentlichen Netz von Ladestationen sind dabei auch flotteneigene zu berücksichtigen. Letztere sind in aller Regel unumgänglich, wenn Sie sich für Elektrofahrzeuge im Fuhrpark entscheiden.

Sie können E-Fahrzeuge zwar auch an einer normalen Steckdose aufladen, aber eine Ladestation kann den Ladevorgang deutlich abkürzen. Zudem bieten Ladestationen aufgrund der fest installierten Kabel auch mehr Sicherheit und Komfort.

Abhängig von der Art des Standorts – zum Beispiel in der Tiefgarage oder auf dem Firmenparkplatz –und der erforderlichen Ladeleistung kann mit der technischen Ausstattung allerdings ein größerer Aufwand verbunden sein. Hier empfiehlt es sich, bei der Verlegung der entsprechenden Kabel gleich den künftig wachsenden Bedarf an Ladestationen zu berücksichtigen.

Zu den gewohnten Aufgaben des Flottenmanagements kommen bei E-Fahrzeugen noch Aspekte wie das Reichweiten- und Lademanagement hinzu. Bei langen Fahrstrecken stellt sich die Frage, wie dicht das Netz der öffentlichen Ladestationen entlang der Reiseroute und am Zielort ist. Und wenn sich mehrere Fahrzeuge eine hauseigene Ladestation teilen, gilt es, die Ladevorgänge zu koordinieren.


Rechtliche und steuerliche Aspekte. 1

Elektrofahrzeuge sind rechtlich grundsätzlich herkömmlichen Antriebsarten gleichgestellt. Für E-Fahrzeuge kommen Sie allerdings in den Genuss eines Umweltbonus, solange die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Eine rechtzeitige Entscheidung kann sich daher lohnen. Zudem sind Elektrofahrzeuge steuerlich attraktiv. Die Kfz-Steuer entfällt für 10 Jahre. Die Fahrer der Elektroautos profitieren ebenfalls, weil sich die Besteuerungsgrundlage für den geldwerten Vorteil reduziert.

Fahrern, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, kann der Arbeitgeber eine zu Hause installierte Ladestation zur Verfügung stellen. Wenn sie in den Besitz des Mitarbeiters übergeht und dies kostenfrei oder vergünstigt geschieht, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Das Stellen der Ladestation ist nicht in Form einer Gehaltsumwandlung zulässig.

Es ist ratsam, dass das Unternehmen einen Haftungsausschluss gegenüber den Nutzern der flotteneigenen E-Fahrzeuge vornimmt, um nicht für Fahrzeugbrände durch Kurzschluss oder Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern beim Ladevorgang haftbar gemacht zu werden.

Mehr Informationen zum Umweltbonus finden Sie hier:


Motivationsaspekte.

Trotz der vielen Vorteile könnten Mitarbeiter einer Umstellung auf Elektromobilität skeptisch gegenüberstehen. Meistens spielen dabei Vorbehalte – etwa in Bezug auf geringe Reichweiten oder den ungewohnten Ladevorgang sowie die mangelnde Ladeinfrastruktur – eine Rolle. Es empfiehlt sich daher, den Einsatz von Elektromobilität im eigenen Unternehmen frühzeitig zu kommunizieren und motivierend zu begründen, beispielsweise durch den Hinweis, mit dem Fahren eines Elektrofahrzeugs als nachhaltiger Botschafter des Unternehmens eine positive Außenwirkung zu erzielen. Darüber hinaus sollten entsprechende Schulungen sowie diverse Hilfestellungen angeboten werden.

Dass sich Elektrofahrzeuge in vielen Fuhrparks als wirtschaftlich attraktive Alternative eignen und viele praktische Seiten haben, ist unbestritten. Sofern der Mobilitätsbedarf es zulässt, spricht also nichts gegen den Umstieg. Die Aspekte, die Sie als Fuhrparkleiter dabei beachten müssen, sind überschaubar, erfordern aber immer eine individuelle Betrachtung der örtlichen Infrastruktur sowie des Einsatzzwecks der Fahrzeuge. Nutzen Sie unsere Fuhrparkoptimierungsprogramme, um erste Einblicke in potenzielle Anpassungen Ihres Fuhrparks in Richtung E-Mobilität zu erhalten.


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