Autonomes Fahren – Die Mobilität der Zukunft?

Volkswagen ID. Buzz fährt autonom durch die USA

ID. Buzz mit autonomer Fahrtechnik – exemplarisches Testfahrzeug (Austin, Texas).
Das Fahrzeug ist noch nicht in den Verkauf gegangen.

  • 13.09.2023
  • ca. 4,5 Minuten

Autonome Fahrzeuge – Mehr Sicherheit und Effizienz auf deutschen Straßen.

Bereits heute sind in den meisten neu zugelassenen Fahrzeugen eine Vielfalt an Fahrerassistenzsystemen verbaut. Diese unterstützen die Fahrer und vermeiden somit eine Vielzahl an Unfällen im Straßenverkehr. Auch die nächste technologische Weiterentwicklung, das autonome Fahren, steht bereits in den Startblöcken. Neben noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr, verspricht autonomes Fahren auch mehr Effizienz, einen Zugewinn an Zeit sowie einen barrierefreien Zugang zu individueller Mobilität.

Profitieren können vor allem Arbeitnehmer, welche im beruflichen Alltag große Fahrtstrecken zu bewältigen haben. Bis es jedoch so weit ist, gilt es noch einige Hürden zu beseitigen.


Autonomiestufen bei selbstfahrenden Autos – Die technologischen Unterschiede.

Nicht bei jedem selbstfahrendem Auto handelt es sich um autonomes Fahren. Hersteller wie auch Gesetzgebung unterteilen autonomes Fahren in fünf unterschiedliche Level, wobei sich diese am Grad der Autonomie orientieren.

  • Level 1 Assistiertes Fahren:
    Für viele Autofahrer ist das assistierte Fahren bereits zur Gewohnheit geworden. Dabei handelt es sich um die Unterstützung von verschiedenen Assistenzsystemen. Tempomat oder automatischer Abstandshalter sind nur zwei Beispiele, welche hierzu zählen. Der Fahrer hat stets die Kontrolle über das Auto und behält den Verkehr im Blick.
  • Level 2 Teilautomatisiertes Fahren:
    Ebenso wie beim assistierten Fahren, wird bei Level 2 vorausgesetzt, dass der Fahrer sein Fahrzeug dauerhaft selbst beherrscht und den Verkehr im Blick hat. Jedoch kann das Fahrzeug selbstständig die Spur halten oder eigenständig die Geschwindigkeit verändern. Auch die Einparkhilfe oder der Überholassistent fallen unter diese Stufe.
  • Level 3 Hochautomatisiertes Fahren:
    Sobald der hochautomatisierte Modus aktiviert ist, darf sich der Fahrer beim autonomen Fahren Level 3 vorübergehend vom Verkehrsgeschehen abwenden. Hochautomatisierte Fahrzeuge sind in der Lage, selbständig zu beschleunigen, zu überholen oder auch abzubremsen. Sollte das System jedoch ein Problem erkennen, so muss der Fahrer jederzeit in der Lage sein darauf zu reagieren.
  • Level 4 Vollautomatisiertes Fahren:
    Die vorletzte Stufe des autonomen Fahrens ist das vollautomatisierte Fahren. Es erlaubt dem Fahrer die Aufmerksamkeit gegenüber dem Verkehrsgeschehen komplett zu vernachlässigen. So ist es beispielsweise möglich während der Fahrt E-Mails zu beantworten oder gar zu schlafen. Das Auto übernimmt derweil jegliche Aufgaben wie das Wechseln von Spuren, das Auffahren auf Autobahnen, das Blinken und auch den Überholvorgang. Ebenso können Fahrzeuge beim autonomen Fahren mit Level 4 komplexe Verkehrssituationen wie beispielsweise Baustellen eigenständig bewältigen.
  • Level 5 Autonomes Fahren:
    Auf der letzten Stufe wird das autonome Fahren erreicht. Es ist für das Fahrzeug nicht mehr von Nöten, einen Fahrer hinter dem Lenkrad zu haben.

Ein selbstfahrendes Auto wird in der Lage sein, alle Verkehrssituationen eigenständig zu bewältigen. Selbst sehr komplexe Situationen wie das Verhalten an einem Zebrastreifen, werden für autonome Fahrzeuge keine Schwierigkeit darstellen. Für uns bedeutet das, wir würden zukünftig lediglich als Passagier am Verkehr teilnehmen.


Verteilung von Verantwortung im Falle eines Unfalls – Private Haftung trotz künstlicher Intelligenz?

Je höher die Autonomiestufe, desto mehr Kontrolle übernimmt die künstliche Intelligenz. Gleichzeitig rückt der Fahrer immer mehr in den Hintergrund. Das wirft jedoch die Frage auf, wer denn im Fall der Fälle haftet.

Mit voranschreitender Technik verschiebt sich auch die Risikoverteilung im Straßenverkehr. Dementsprechend muss es zukünftig eine Verlagerung der Haftung hin zum Hersteller geben. Dieser Meinung ist zumindest Prof. Gerhard Wagner von der Humboldt-Universität Berlin.1

Bereits 2017 trat ein Gesetz zum autonomen Fahren in Kraft. Dieses konzentriert sich vor allem auf die veränderten Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während der automatisierten Fahrphase.

In erster Linie ist es nach wie vor der Fahrzeughalter, welcher mit seiner Kfz-Versicherung in der Pflicht steht. Dennoch können auch die Fahrzeughersteller für Unfälle zur Verantwortung gezogen werden. Dafür müssen jedoch zwei Punkte nachgewiesen sein:1

  1. Das automatisierte System war zum Unfallzeitpunkt aktiviert.
  2. Der Unfall ist auf eine fehlerhafte Programmierung oder technische Mängel am Fahrzeug zurückzuführen.

Amerika als Vorreiter – Deutschland holt auf.

Was das autonome Fahren angeht, so haben aktuell andere Länder noch klar die Nase vorne.  Einer der Vorreiter ist die USA. Das liegt vor allem daran, dass die Zulassungsvoraussetzungen in Amerika weniger streng ausgelegt sind, wie es beispielsweise in Deutschland der Fall ist.2

Auch die deutschen Autohersteller profitieren davon. So ist unter anderem der Volkswagen-Konzern Anfang Juli 2023 mit einer Testreihe in den USA gestartet. Bereits 2021 stellte Volkswagen erstmals eine autonom fahrende Variante des ID.Buzz vor, mit dem Ziel 2025 die Marktreife zu erlangen. Damit unter anderem auch dieses Ziel erreicht wird, testet VW mit 10 vollelektrischen ID.Buzz das vollautomatisierte Fahren (Level 4) auf den Straßen von Austin (Texas).3

Aber auch auf den deutschen Straßen finden sich immer mehr autonome Fahrzeuge. Bereits seit Juni 2017 dürfen Fahrzeuge mit hochautomatisierter Fahrfunktion (Level 3) am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Vorausgesetzt, es werden die Funktionen, wie vom Hersteller bestimmt, verwendet.4

Darüber hinaus unternimmt Volkswagen unter anderem erste Testfahrten mit Politik- und Medienvertretern in München. Ziel dieser Testfahrten ist es, Vertrauen in die eigenständigen Steuerungs- und Navigationsfähigkeiten des ID.Buzz zu schaffen, bevor dieser die Serienreife erlangt.

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Prognose – Wie schaut die Zukunft aus?

Wann komplett autonom fahrende Autos auf den deutschen Straßen zu sehen sind, kann nur schwer prognostiziert werden. Dafür gibt es noch eine Reihe an technischen als auch juristischen Fragen zu klären. Zudem ist aufgrund der wachsenden Lebensdauer von Automobilen zu erwarten, dass sich neue Technologien nur langsam im Gesamtbestand etablieren und sich das automatisierte Fahren deshalb auch nur langsam durchsetzen wird.

Im „optimistischen“ Fall ist anzunehmen, dass der Bestand autonomer Fahrzeuge bis 2050 auf 70 Prozent ansteigt.5

Die Vorteile des autonomen Fahrens liegen klar auf der Hand:

Für die Gesellschaft bietet autonomes Fahren die Möglichkeit ältere oder leistungseingeschränkte Personen besser einzubinden. Zudem kann jeder Einzelne die Zeit nutzen, um sich zu erholen oder produktiv zu sein. Auch ist davon auszugehen, dass die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich steigt. Die Annahme basiert darauf, dass immerhin 90 Prozent aller Unfälle auf ein menschliches Versagen zurückzuführen sind.

Es bleibt abzuwarten, wann sich autonome Fahrzeuge auch im öffentlichen Straßenverkehr etablieren. Insbesondere moralische und ethische Fragen können nicht von heute auf morgen geklärt werden, haben aber einen wesentlichen Einfluss auf den Fortschritt dieser Technologie. Und dennoch zeigen bereits die Assistenzsysteme welches Potential sich hinter autonomen Fahrzeugen verbirgt. Es bleibt also weiterhin spannend rund um das Thema autonomes Fahren.

Quellen:
1 Autonomes Fahren: Wer hat Kontrolle, wer haftet? | ZD Fheute
2 Autonomes Fahren: Profitieren deutsche Autobauer vom Boom? | ZDFh eute
3 Autonomes Fahren: Volkswagen startet Fahrtests mit Fahrgästen | MTEST
4 Level 3 Autonomes Fahren – In Deutschland bereits erlaubt? | bussgeldkatalo g.org
5 Autonomes Fahren: Der aktuelle Stand selbst fahrender Autos | ADAC


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