FAQ – Elektromobilität und E-Flotte.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Technologie, Fuhrpark und gesetzliche Vorgaben.
Übersicht
Ausschlaggebend ist unter anderem, welche Strecken täglich wann und von wem zurückgelegt werden müssen und ob es sich dabei um wiederkehrende oder unkalkulierbare Wege handelt. Eine wichtige Rolle spielen darüber hinaus die Standzeiten Ihrer Fahrzeuge und wo diese erfolgen sowie die Frage, ob – und wenn ja, welche – Waren transportiert werden müssen. Auch bei unklarem Nutzungsprofil eines Firmenwagens kann sich ein Plug-In-Hybrid lohnen. Lassen Sie sich jetzt von uns beraten.
Elektroautos genügen wie alle in Deutschland und Europa zugelassenen Fahrzeuge, höchsten Anforderungen hinsichtlich Betriebs- und Fahrgastsicherheit. Spezielle Sicherheitssysteme schützen vor Brandgefahr und Stromschlag-Risiko, so wird beispielsweise im Fall einer Kollision der Stromfluss der Batterie sofort unterbrochen.
Ja, weil gerade der Groß- und Flottenbetrieb besonders geeignet ist, um mithilfe der passenden betrieblichen Ladeinfrastruktur eine optimale Lösung für nahezu jedes Anforderungsprofil zu finden. Dafür spricht auch die Tatsache, dass bei alltagsüblichen Flotteneinsätzen die Reichweiten heutiger Elektrofahrzeuge bei weitem nicht ausgenutzt werden. Ohnehin anfallende Standzeiten können darüber hinaus komfortabel für das Nachladen genutzt werden. Lernen Sie das Potenzial der Elektromobilität für Ihr Unternehmen kennen und lassen Sie sich individuell von uns beraten.
Gewicht und Außentemperatur sind zwei Parameter, die die Reichweitenleistung unmittelbar beeinflussen. Je größer das Fahrzeuggewicht und die Zuladung (Personen oder Waren) sind, desto mehr Energie wir benötigt und die Reichweite sinkt. Unterschiedliche Temperaturen können jahreszeitenabhängig zu Reichweitenunterschieden von bis zu 40 % führen. Klimaanlage und Fahrstil beeinflussen die Reichweite ebenfalls.
Ladestandard in Deutschland ist der „AC Typ 2“ (System Mennekes) Stecker für Wechselstrom. Für Gleichstrom, wie er für Schnellladesäulen benötigt wird, gibt es den CCS-Stecker. Der „DC Typ CCS (Combined Charging System)“ ist ein Typ-2-Stecker mit zwei zusätzlichen Kontakten. Er ist für direkte Gleichstromladung geeignet und gehört zur typischen Ausstattung von Schnellladesäulen.
Mit Battery Electric Vehicle (BEV) wird ein vollelektrisches Fahrzeug bezeichnet, das seine Energie ausschließlich aus der Batterie bezieht, die den Elektromotor antreibt. Reine Elektrofahrzeuge können an der heimischen Steckdose, dem öffentlichen Stromnetz und an speziellen Ladestationen geladen werden. Per Rekuperation können viele BEVs beim Bremsen Energie zurückgewinnen und in die Batterie einspeisen. Ihre Eigenschaften machen Elektrofahrzeuge unter anderem besonders geeignet für Flotten und Flottenteile im Bereich Transport und Logistik, die kurze Standzeiten aufweisen und auf kurzen Strecken unterwegs sind.
Im Gegensatz zu Mikro- und Mild-Hybriden können Plug-In- und Vollhybride reinelektrisch fahren. Während der Vollhybrid seinen Akku lediglich über den Verbrennungsmotor oder Rekuperation auflädt, lässt sich der Plug-In-Hybrid zusätzlich per Stecker laden. Staatlich gefördert wird wegen seiner höheren Reichweitenleistung nur der Plug-In-Hybrid, wobei die meisten neuen Hybrid-Modelle als PHEV auf den Markt kommen.
Brennstoffzellenfahrzeuge (engl. Fuel Cell Electric Vehicle – FCEV) besitzen einen Elektromotor und zählen daher ebenfalls zu den Elektroautos. Der Strom wird jedoch mittels Brennstoffzelle aus Wasserstoff gewonnen, wobei als lokale Emission lediglich Wasserdampf entsteht. Als Puffer bzw. Zwischenspeicher fungiert eine kleine Batterie, die Lastspitzen – z.B. beim Beschleunigen – abdeckt und Rekuperationsenergie (Bewegungsenergie beim Bremsen) speichert.
Sie können bereits in 29 europäischen Ländern an rund 650.000 Ladepunkten Strom laden sowie an mehr als 22.000 Tankstellen des LOGPAY Akzeptanznetzes Kraftstoff beziehen.
Erst ein individuelles Lastmanagement macht das Laden mehrerer Fahrzeuge reibungslos möglich. Es vermeidet eine Überlastung des Gebäudeanschlusses, indem eine maximale Stromstärke für das Aufladen der Fahrzeugflotte festgelegt und zur Verfügung gestellt wird. Wie viele Autos Ihrer E-Flotte an Ihrem Standort geladen werden können, hängt von der Größe und dem Einsatzprofil ab und muss in einer Situations- und Bedarfsanalyse ermittelt werden. Bei Fragen rund um das Thema Laden am Arbeitsplatz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ein Elektrofahrzeug lässt sich grundsätzlich an jeder gängigen 230-Volt-Steckdose (Schuko-Steckdose) laden. Das dafür benötigte Mode-2-Ladekabel gehört bei den meisten E-Fahrzeugen zum Lieferumfang. Durch die niedrige Ladeleistung von gerade mal 2,3 Kilowatt ist die „Notladung“ an der Haushaltssteckdose die mit Anstand langwierigste Methode, bei der darüber hinaus durch die Dauerlast hohe Temperaturen entstehen können. Die bessere Wahl ist eine Wallbox für zuhause, die unter Umständen sogar zusätzlich förderfähig ist. Bei Fragen rund um das Thema Laden Zuhause stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Elektrofahrzeuge können prinzipiell mit Ein- bzw. Dreiphasen-Wechselstrom (AC) oder mit Gleichstrom (DC) geladen werden. Beim AC-Laden wandelt ein im Fahrzeug eingebauter Gleichrichter den Wechselstrom in den von der Batterie benötigten Gleichstrom um. Das kostet zwar Energie und Leistung, fällt durch die längeren Standzeiten bei einer üblichen Pkw-Flotte aber in der Regel nicht ins Gewicht – für sie reicht eine AC-Ladeinfrastruktur meistens völlig aus. DC-Ladestationen verfügen über eine integrierte Laderegelung und sind schneller, aber auch deutlich teurer in der Anschaffung. Ob sie sich für Ihr Unternehmen lohnen, hängt vom Betriebskonzept Ihrer Fahrzeugflotte ab.
Mithilfe von Roaming Anbietern ist das in vielen Fällen möglich. Sie bündeln europaweit den Zugang und die Abrechnung von Ladepunkten unterschiedlicher regionaler Versorger. Unsere Charge&Fuel Card ermöglicht Ihnen anbieterübergreifendes Laden an über 500.000 Ladepunkten in ganz Europa. Bei Fragen rund um das Thema Laden unterwegs stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Technisch sind sich Wallbox und Ladesäule grundsätzlich sehr ähnlich. Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal ist die Art der Aufstellung: Während Ladesäulen freistehend montiert werden, sind Wallboxen typischer Weise an Garagen –/Hauswänden angebracht und daher in ihrer Bauform kompakter. Ladesäulen und Wallboxen sind wahlweise mit fest montiertem Kabel erhältlich oder mit einer Typ 2 Buchse, dann muss das passende Kabel im Auto mitgeführt werden. Für den Betrieb homogener Flotten empfiehlt sich die Variante mit Typ 2 Kabel, für Mitarbeiterparkplätze eher Steckdosen unterschiedlicher Standards. Bei DC Ladung kommt zwingend eine Variante mit angeschlagenem Kabel und CCS Stecker zum Einsatz. Eine einzelne Ladesäule oder Wallbox kann über mehrere separate Ladepunkte oder dezentrale Satelliten verfügen, mit denen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig aufgeladen werden können.
Aktuell werden sowohl in einigen Bundesländern als auch Städten und Gemeinden Förderprogramme angeboten. Es können beispielsweise der Aufbau von Ladeinfrastruktur und Kauf von E-Fahrzeugen gefördert werden. Eine Übersicht über die aktuellen Förderprogramme finden Sie hier.
Im Herbst 2023 startete ein neues staatliches Förderprogramm, um Privathaushalte beim Bau von Ladestationen mit Eigenstromversorgung finanziell zu unterstützen. Dieser Fördertopf ist zwar erschöpft, 2024 soll jedoch ein neuer zur Verfügung gestellt werden.
Unternehmen steht derzeit die KfW-Förderung als attraktive Form der Finanzierung von Elektromobilität zur Verfügung. Die Förderungen in Form von Umweltbonus für E-Autos und Anteilsfinanzierung von Ladeinfrastruktur können vorerst nicht mehr beantragt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zum Thema Förderung haben!
Grundsätzlich fallen bei einer Erstzulassung eines Elektroautos bis zum 31.12.2025 keine Kfz-Steuern an. Die Steuerbefreiung läuft in diesen Fällen noch bis zum 31.12.2030 und wird auch bei einem Halterwechsel übertragen. Ab dem 01.01.2031 ist eine Ermäßigung für E-Fahrzeuge in Höhe von 50 % (0,5 % Regel) gegenüber des für Verbrenner üblichen Steuersatzes vorgesehen. Die Ermäßigung gilt ausschließlich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und wird auf Grundlage des zulässigen Gesamtgewichts (zGG) berechnet.
Beschäftigte, die vom Arbeitgeber ein Elektroauto als Dienstwagen gestellt bekommen, profitieren im Vergleich zum konventionellen Verbrenner von einem Steuervorteil. Die Besteuerung ist in diesem Fall vom Bruttolistenpreis abhängig. Voraussetzung ist, dass der Bruttolistenpreis höchstens 60.000 € beträgt. Dann muss das Auto monatlich nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden. Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000 € werden mit 0,5 % besteuert. Zum Vergleich: Bei Verbrennern hingegen wird 1 % angesetzt. Die Sonderbedingung für reine E-Autos wird nach aktuellem Stand am 31.12.2030 auslaufen.
Nach den Plänen der Bundesregierung ist in Zukunft mit weiteren Steuersenkungen zu rechnen.
Seit Mitte Januar 2021 kann für das selbe Fahrzeug zusätzlich zum Umweltbonus ein weiteres öffentliches Förderprogramm in Anspruch genommen werden. In diesem Fall spricht man von einer Doppelförderung. Die Förderprogramme können über die Mobility House Förderdatenbank aufgerufen werden.
Hinweis für Einzelkunden: Dies ist ein Angebot für Großkunden und gewerbliche Einzelkunden.
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