
Sozial & Mobil: Förderung erhalten.
Jetzt umsteigen: E-Mobilität im Gesundheits- und Sozialwesen.1
Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sind viel unterwegs. Mit dem Einsatz von Elektrofahrzeugen kann die Branche einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig die Betriebskosten senken.
Steigen Sie jetzt auf Elektromobilität um – mit lukrativer staatlicher Förderung. Unsere Leasingexperten unterstützen Sie gern.
Was wird mit „Sozial & Mobil“ gefördert?
Mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“2 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz (BMWK) Akteure des Gesundheits- und Sozialwesens (förderfähige Tätigkeiten)1 beim Umstieg auf Elektromobilität. Dadurch werden die Investitionskosten für die Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge (BEV) für den Fuhrpark reduziert. Der Umstieg lohnt sich.
Zusätzliche Förderung.
Unternehmen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen können besonders günstig auf E-Mobilität umsteigen.
Reduzierte Leasingrate.
Profitieren Sie durch die Förderung von einer verminderten monatlichen Leasingrate.
Komfortabler Service.
Wir sichern Ihnen die Sonderförderung inklusive Beratung, Beantragung und Abwicklung.
Markenübergreifend.
Wir bieten Ihnen als Multibrand-Leasinggesellschaft unser Leistungsspektrum markenunabhängig an.
Ihr Weg zur Förderung.
Mit uns als Leasingpartner ist der Weg zur Förderung komfortabel und einfach – genauso wie der Weg zu Ihren Kunden im neuen Elektrofahrzeug. Wir begleiten Sie von Anfang an beim Umstieg auf Elektromobilität und übernehmen auch die Beantragung der „Sozial & Mobil“-Fördergelder für Sie.
1. Angebot anfordern
Wir beraten Sie persönlich und finden gemeinsam individuelle Lösungen zur Nutzung des Förderprogramms.
2. Vertrag abschließen
Sie unterzeichnen Ihren Leasingvertrag inklusive einer rechtsverbindlichen Nutzererklärung.
3. Förderung erhalten
Die „Sozial & Mobil“-Fördersumme mindert Ihre monatliche Leasingrate.
4. E-Mobilität genießen
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem klimafreundlichen elektrischen Fuhrpark!
Fragen & Antworten rund um das Förderprogramm „Sozial & Mobil“.
Was ist Sozial & Mobil?
„Sozial & Mobil“ ist ein Flottenaustauschprogramm der Bundesregierung, genauer gesagt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es soll zum einen Betriebe aus dem Sozial- und Gesundheitswesen fördern und zukunftsfähiger machen, zum anderen einen Beitrag zum weiteren Ausbau der Elektromobilität leisten.
Wer kann die Förderung erhalten?
Grundsätzlich sind Organisationen sowie Unternehmen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen in Anlehnung an die Wirtschaftszweiklassifikation Q förderberechtigt. Dazu zählen beispielsweise:
- Alten- und Pflegedienste
- Jugendeinrichtungen
- Familienberatungsstellen
- Wohlfahrtsverbände
- Karitative Einrichtungen
Die vollständige Liste der förderberechtigten Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen finden Sie hier .
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Um die Förderung des Flottenaustauschprogramms in Anspruch zu nehmen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung muss förderberechtigt sein, s.o.
- Die Förderung muss vor Abschluss des Leasingvertrags beantragt werden. Dies übernehmen wir für Sie!
- Die Umstellung muss auf rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) erfolgen. Hybrid-Fahrzeuge werden nicht gefördert.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Sie können die Förderung für rein batterieelektrisch betriebene Leasingfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 65.000 Euro erhalten.
Haben Sie noch Fragen?
Für weitere Informationen zum Thema Förderprogramme, Leasing oder E-Mobilität stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Volkswagen Leasing GmbH
Vertrieb Deutschland Großkunden
Sonderzielgruppen und
Autovermieter
Telefon +49 531 212-824140
Telefax +49 531 212-824840