Ist Ihre Car Policy bereit für Elektroautos?
Beim Elektrifizieren Ihrer Flotte sind auch Erweiterungen in Ihrer Car Policy notwendig, bei denen wir Sie gerne unterstützen.
So nutzen Sie an Ihrem Standort das volle Potenzial der Elektromobilität.
Der Ausbau der Elektromobilität schreitet voran und neben Privatpersonen stellen auch zahlreiche Unternehmen auf Elektrofahrzeuge um – ein Trend, der auch in Zukunft anhalten könnte. Nicht nur das EU-weite Neuzulassungsverbot von Diesel- und Benzinfahrzeugen ab 2035, sondern auch die positiven Umweltauswirkungen von erneuerbaren Energien sowie die Positionierung als fortschrittliches und umweltbewusstes Unternehmen stellen gute Argumente für einen Umstieg dar.
Um den Strombedarf des E-Fuhrparks sowie gegebenenfalls der privaten Elektrofahrzeuge der Mitarbeiter zu decken, braucht es ausreichend Möglichkeiten zum Laden am Arbeitsplatz. Welche Vorteile Ihnen eine eigene Ladeinfrastruktur auf dem Firmengelände bietet, wie Sie diese Schritt für Schritt umsetzen und mit der Elli Flexpole Ladesäule flexibel und ohne Netzanschluss in kürzester Zeit von eigenen Schnellladepunkten profitieren können, erfahren Sie hier.
Setzen Sie auf Ihrem Firmengelände auf eine eigene Ladeinfrastruktur und bieten Ihren Mitarbeitern das Laden am Arbeitsplatz an, profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:
Sie möchten Ihren Mitarbeitern schnelles und zuverlässiges Laden direkt an der Betriebsstätte ermöglichen? Nichts leichter als das: Die Elli Flexpole ist eine attraktive Lösung für den unkomplizierten Aufbau von Schnelllademöglichkeiten ohne Netzanschluss.
Um den Aufbau der Ladeinfrastruktur auf Ihrem Firmengelände erfolgreich zu gestalten, sollten Sie sorgfältig planen und die folgenden Schritte befolgen:
Die Wahl der richtigen Ladestationen ist für den Ausbau der eigenen Ladeinfrastruktur entscheidend. Wie viel Ladeleistung benötigen Ihre E-Fahrzeuge? Reichen Normallladepunkte aus oder sollen es Schnellladepunkte sein? Eignen sich Ladesäulen besser oder sind Wallboxen die richtige Wahl? Diese und weitere Fragen gilt es, in der Planungsphase zu beantworten. Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei.
Die Ladeleistung Ihrer Ladepunkte beeinflusst, wie schnell die Akkus der Elektrofahrzeuge aufgeladen werden können. Normalladepunkte bringen in der Regel eine Ladeleistung zwischen 11 und 22 kW mit und können ein E-Auto mit Wechselstrom innerhalb von anderthalb bis sechs Stunden vollständig laden. Schnellladepunkte verfügen über eine Ladeleistung von bis zu 150 kW. Ein vollständiger Ladevorgang nimmt bei 150 kW nur etwa 10 bis 20 Minuten in Anspruch. Noch schnelleres Laden ermöglichen sogenannte Ultraschnellladesäulen oder auch High Power Charging-Ladesäulen (HPC) mit bis zu 350 kW.
Nutzen Ihre Mitarbeiter die E-Fahrzeuge beispielsweise viel im Außendienst und kommen nur für kurze Zeit an den Firmenstandort zurück, sollten die Ladevorgänge so schnell wie möglich vonstattengehen – Schnellladepunkte sind hier die geeignete Wahl. Verfügen die Fahrzeuge dagegen über lange Standzeiten während der Arbeitszeit und über Nacht, reichen Normallladepunkte voraussichtlich aus. Je nach Anforderungen Ihres Unternehmens könnte auch eine Kombination aus Normalllade- und Schnellladepunkten die beste Wahl darstellen. Aus diesem Grund ist eine detaillierte Fahrprofil- und Fuhrparkanalyse vor der Errichtung der Ladeinfrastruktur unerlässlich.
Während Ladesäulen freistehend montiert werden, werden Wallboxen an Wänden angebracht oder sind aufgeständert erhältlich. Ladesäulen sind im Allgemeinen etwas robuster und bieten besseren Schutz gegen Wettereinflüsse und Vandalismus. Ladesäulen werden deshalb häufiger draußen genutzt, während Wallboxen eher in Innenräumen oder auf überdachten Parkflächen zum Einsatz kommen. Beide Lademöglichkeiten können Elektrofahrzeuge zuverlässig laden. Der entscheidende Unterschied zwischen Ladesäule und Wallbox liegt in der Ladeleistung: Bei Ladesäulen haben Sie die Wahl zwischen Normallladepunkten bis 22 kW und Schnellladepunkten bis 150 kW und darüber hinaus (Ultraschnelllader). Wallboxen bieten derzeit hingegen nur Normallladepunkte mit typischen Ladeleistungen zwischen 11 und 22 kW. Sowohl Ladesäulen als auch Wallboxen müssen ans Stromnetz angeschlossen werden und können bei der Installation daher Bau- und Erdarbeiten erforderlich machen. Welche Lademöglichkeiten am besten zu Ihrem Unternehmen passen, sollten Sie gemeinsam mit Experten für E-Mobilität besprechen.
Noch flexibler und schneller können Sie den Ausbau der Elektromobilität in Ihrem Unternehmen voranbringen, indem Sie auf moderne Ladesäulen setzen, die ohne Tiefbauarbeiten und Netzanschluss direkt in Betrieb genommen werden können – wie zum Beispiel die Elli Flexpole Ladesäule.
Die flexible Ladesäule Elli Flexpole wird mit Anschluss an das Niederspannungsnetz zum effizienten Plug & Play Ladepunkt – ohne den Aufwand einer fest installierten Ladesäule. Damit erspart die Flexpole eventuell nötige Tiefbauarbeiten und den aufwendigen Netzanschluss, die Ladesäulen üblicherweise mit sich bringen. Dadurch wird die Installationszeit erheblich verkürzt – und dank eingebautem Batteriepack ist auch ohne Steckdose in der Nähe ein Betrieb möglich. Sie stellen die Ladesäule einfach dort auf, wo sie benötigt wird, schließen sie an das 400 V-Niederspannungsnetz an und schon können Sie einen Ladepunkt mit 150 kW Ladeleistung anbieten. Je nach Fahrzeug können so bis zu 160 Kilometer Reichweite innerhalb von 10 Minuten geladen werden.
Mit firmeneigener Ladeinfrastruktur machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft: Stellen Sie sicher, dass die Elektrofahrzeuge Ihres Fuhrparks stets zuverlässig mit günstigem Strom versorgt werden und dass Ihr Unternehmen die Mobilitätswende im Verkehrssektor maßgeblich vorantreibt. Damit steigern Sie Ihre Attraktivität für Kunden, Mitarbeiter und Bewerber und steigern Ihre Wettbewerbschancen.
Angepasst an Ihren Bedarf an Strom und Ladeleistung können Sie die passenden Normal- und Schnellladepunkte auf dem Gelände Ihres Unternehmens errichten und dabei zwischen Ladesäulen, Wallboxen oder flexiblen Lösungen ohne Netzanschluss wählen. Unsere Experten beraten Sie gerne und unterstützen Sie in wenigen Schritten auf dem Weg zur eigenen Ladeinfrastruktur!
Für Sie und Ihre Dienstwagennutzer bieten wir außerdem die passenden Bezahllösungen und Finanzierungslösungen an.
Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben, gibt es immer wieder bundesweite und regionale Förderungen für gewerbliche Ladestationen. Zuletzt gab es beispielsweise deutschlandweite Förderprogramme zur Förderung nicht-öffentlich zugänglicher Ladestationen von Unternehmen und Kommunen, die derzeit jedoch ausgelaufen sind (Stand: Mai 2024). Es lohnt sich jedoch, die Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Blick zu behalten, da die Kontingente der ehemaligen Förderungen jederzeit wieder aufgestockt oder neue Förderprogramme ins Leben gerufen werden können.
Halten Sie zudem auch regional Ausschau nach Förderprogrammen für Ladeinfrastruktur. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit Förderungen von nicht öffentlich zugänglicher Normal- und Schnell-Ladeinfrastruktur sowie von Netzanschlüssen für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur . In Hessen werden im Rahmen des Förderprogramms Elektromobilität unter anderem die Anschaffung von elektrischen Nutz- und Sonderfahrzeugen mit erhöhtem Einsatzrisiko sowie die Errichtung von Ladeinfrastruktur unter gewissen Voraussetzungen gefördert. Informieren Sie sich am besten vor Projektstart über Förderprogramme in Ihrem Bundesland, Ihrer Stadt oder Kommune.
Möchten Sie Ihre Ladepunkte öffentlich zugänglich machen und beispielsweise auch Kunden das Laden ihrer Elektroautos an Ihren Ladesäulen ermöglichen, müssen Sie sich an die Vorgaben der Ladesäulenverordnung halten. Die Ladesäulenverordnung hat zum Ziel, das Laden an öffentlichen Ladestationen einheitlich und so einfach wie möglich zu gestalten und europäische Vorgaben auch in Deutschland umzusetzen. So sieht die Ladesäulenverordnung unter anderem vor, dass Ladesäulen beim Laden mit Wechselstrom mit einem Typ 2-Stecker bzw. einer Typ 2-Steckdose und beim Laden mit Gleichstrom mit Combo 2-Stecker bzw. -Steckdose ausgerüstet sein müssen. Darüber hinaus müssen Sie Nutzern an Ihren öffentlich zugänglichen Ladepunkten das punktuelle Aufladen ohne vorherigen Vertragsabschluss und mit Möglichkeit zur Barzahlung in der Nähe oder zur Bezahlung per Kredit- oder Debitkarte an der Ladesäule ermöglichen. Spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre Ladepunkte zudem bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Betreiben Sie öffentlich zugängliche Ladepunkte, müssen Sie diese gemäß der Ladesäulenverordnung innerhalb von zwei Wochen nach Inbetriebnahme an die Bundesnetzagentur melden. Die Anmeldung Ihrer Ladepunkte können Sie ganz einfach online auf der Website der Bundesnetzagentur vornehmen. Anschließend werden Ihre Ladesäulen in das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur aufgenommen und können dadurch einfacher von E-Auto-Fahrern gefunden werden.
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