Das Dienst-E-Auto zu Hause laden – Kosten und Abrechnung.
Dienstwagen zu Hause laden: So funktioniert’s.
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern ein E-Auto als Dienstwagen zur Verfügung, ist es nicht nur vorteilhaft, eine Ladesäule auf dem Firmengelände zur Verfügung zu stellen, sondern auch eine Wallbox zu Hause zu installieren. Gerade für Arbeitnehmer im Außendienst kann dies von Vorteil sein. Diese Ladesäule können Sie als Arbeitgeber bezuschussen oder in Gänze finanzieren. Mehr zum Laden des Dienst-E-Autos erfahren Sie hier.
Wie kann man ein dienstliches E-Auto zu Hause laden?
Möchten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, das Dienst-E-Auto zu Hause ans Stromnetz anzuschließen und dort zu laden, dann ist eine eigene Ladestation oder eine Wallbox die beste Möglichkeit. Das E-Auto kann zwar auch an einer Haushaltssteckdose geladen werden, jedoch kann es durch die hohe Beanspruchung zu Überhitzung und im schlimmsten Fall zu Kabelbränden kommen.
Die Ladeleistung einer Wallbox beträgt in der Regel zwischen 7,4 und 11 Kilowattstunden, weshalb auch die Ladedauer an einer Wallbox schwanken kann. Demnach beträgt die Ladedauer meist zwischen zwei und sechs Stunden. Im Vergleich: Aufgrund der schwächeren Leistung der Haushaltssteckdose dauert der Ladevorgang hier mindestens zehn Stunden, weshalb das Laden an einer Wallbox attraktiver ist. Für ein häusliches Aufladen an einer Wallbox spricht ebenfalls, dass man nicht von den Strompreisen öffentlicher Ladepunkte abhängig ist.
Wer sein Auto trotzdem weder zu Hause noch in der Firma aufladen möchte, kann auch auf öffentliche Ladesäulen und Schnellladestationen zurückgreifen. Für diese Ladepunkte stehen verschiedene Anbieter zur Verfügung, die sich in ihren Bezahlmodellen, der Ladeleistung und somit der Ladedauer unterscheiden. Für die Nutzung benötigen Ihre Mitarbeiter meist eine Ladekarte.
Anschaffung und Installation der Ladestation.
Für das Laden zu Hause kann die Anschaffung und Installation einer Ladestation entweder privat vorgenommen, durch den Arbeitgeber bezuschusst oder sogar vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden. In den meisten Fällen haben Arbeitnehmer ein Mitspracherecht bezüglich des Modells und der Ladeleistung der Wallbox. Übrigens: Als Arbeitgeber sind Sie nicht dazu verpflichtet, die Kosten und die Installation zu übernehmen oder sich an der Anschaffung der Wallbox zu beteiligen. Die Übernahme der Kosten bringt jedoch steuerliche Vorteile mit sich.
Sind Sie als Arbeitgeber dennoch bereit, für die gesamte Vorrichtung aufzukommen, sind auch Sie der Eigentümer der Ladesäule. Ein damit verbundener Vorteil ist, dass Sie die Ladesäule als Betriebsausgabe abrechnen können. Die Wallbox wird dem Arbeitnehmer also überlassen, sodass dieser die Wallbox zwar besitzt, sie bleibt aber zu jeder Zeit Eigentum des Unternehmens. Die Ladevorrichtung samt Aufbau und Installation ist dann steuerfrei – nicht aber der Ladestrom. Diesen geldwerten Vorteil können Sie als Arbeitgeber mit 25 % versteuern. Auch Sozialversicherungsabgaben entfallen.1
Nutzen Arbeitnehmer die Wallbox auch privat, um ihr eigenes E-Auto zu laden, kann es sinnvoll sein, sich eine eigene Wallbox anzuschaffen. Zusammen mit Ihren Arbeitnehmern können Sie Ladestationen für E-Autos auch leasen.
Stromkosten abrechnen.
Haben Sie Ihrem Arbeitnehmer eine Wallbox zur Verfügung gestellt, kann dieser das Auto nun zuhause laden. Dabei können die anfallenden Stromkosten auf zwei unterschiedliche Weisen abgerechnet werden. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie die Stromkosten für das Dienst-E-Auto entweder pauschal oder exakt abgerechnet werden.
Pauschal.
Die erste Möglichkeit ist eine pauschale Abrechnung der Stromkosten. Das bedeutet, dass Sie dem Arbeitnehmer monatlich eine Pauschale zahlen, die bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei ist. Bei einem E-Auto sind das 70 Euro im Monat, wenn am Arbeitsplatz keine Lademöglichkeit besteht. Zum Vergleich: Bei einem Hybrid-Auto liegt die Pauschale bei 35 Euro monatlich. Besteht die Möglichkeit, das Auto am Arbeitsplatz zu laden, dann verringert sich die Pauschale: Beim E-Auto sinkt die Pauschale auf nur noch 30 Euro und bei Hybrid-Modellen auf lediglich 15 Euro. Selbstständige können diese Pauschalen auch beim Finanzamt geltend machen.2
Exakte Abrechnung.
Für eine genauere Abrechnung können Arbeitnehmer den für das E-Auto benötigten Strom zuhause auch exakt mithilfe eines extra Stromzählers an der Wallbox berechnen. Damit ist es möglich, nur die exakte Strommenge zu erfassen, die während des Ladevorgangs auch tatsächlich genutzt wird. Für die Abrechnung benötigen Sie als Arbeitgeber dann aber nicht nur die genauen Angaben über die Kilowattstunden, sondern auch Angaben zum Stromtarif. Diese Methode ist vor allem dann sinnvoll, wenn die tatsächlichen Stromkosten die Pauschale übersteigen. Andernfalls handelt es sich hierbei zwar um eine genauere, aber auch aufwendigere Abrechnung.
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Voraussetzungen für die Wallbox zu Hause.
Als Erstes muss der richtige Standort für die Wallbox gefunden werden. Dafür eignet sich am besten ein geschützter Bereich, wie ein Carport oder eine Garage. So wird nicht nur die Ladestation vor Witterungseinflüssen geschützt, sondern auch der Dienstwagen.
Um eine Wallbox zu Hause installieren zu können, benötigen Arbeitnehmer den richtigen Hausanschluss. Es kann sein, dass dieser vom Netzbetreiber erweitert werden muss. Wurde beschlossen, die Stromkosten für das Dienst-E-Auto genau abzurechnen, benötigen Arbeitnehmer eine Wallbox mit einem Stromzähler. Dieser misst dann den Strom, der für das Laden des Autos genutzt wurde. Voraussetzung ist, dass der Stromzähler nach EU-Standard eichrechtskonform ist, damit eine Abrechnung kilowattstundengenau erfolgen kann.
Zudem ist für eine Wallbox zu Hause ein Zugangsschutz vorteilhaft, sobald E-Autos an der montierten Ladestation zum privaten Zweck geladen werden. So kann die Strommenge für das Dienst-E-Auto von der Strommenge privater E-Autos getrennt werden. Meist gibt es dafür spezielle Ladekarten, mit denen der Arbeitnehmer den Ladevorgang seines E-Autos freigeben kann. Diese machen die Ladevorgänge für den Arbeitgeber zugänglich. Damit die Abrechnung einsehbar ist, muss die Wallbox jedoch internetfähig sein.1
Ist die Wallbox installiert und einsatzbereit, können Arbeitnehmer das Dienst-E-Auto komfortabel und unkompliziert zu Hause laden. So steigern Sie die Attraktivität des E-Dienstwagen bei ihren Arbeitnehmern. Dies ist nicht nur ein Gewinn für Ihren Arbeitnehmer, sondern auch für Ihr Unternehmen und nicht zuletzt die Umwelt.
Quellen:
1 So rechnen Sie das Laden des Firmenwagens zu Hause ab| vattenfall.de
2 E-Auto als Firmenwagen: Geldwerter Vorteil und Ladekosten | ADAC
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