Förderung von Elektroautos für Unternehmen.
Zuschüsse, Steuervorteile & Förderkredite für E-Flotten im Überblick.
Elektromobilität stellt den Schlüssel der Verkehrswende dar: Ab 2035 dürfen keine neuen mit fossilen Kraftstoffen betankten Autos zugelassen werden. Um den Umstieg auf eine umweltfreundlichere Mobilität zu beschleunigen, gibt es für Unternehmen attraktive Programme zur Förderung von Elektroautos. Vom Umweltbonus über Prämien für Ladeinfrastruktur bis zu Förderkrediten – in diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Förderungen von Elektrofahrzeugen derzeit aktiv sind und für Ihr Unternehmen infrage kommen.
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität zur Förderung von E-Autos.
Eine aktuelle Förderung von E-Autos bietet die KfW im Rahmen ihrer Investitionskredite Nachhaltige Mobilität 268, 269 . Mit dieser Förderung belohnt die KfW Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität – zum Beispiel Elektromobilität mit der Anschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Neben Fahrzeugen ist auch Infrastruktur für den Straßenverkehr förderfähig – etwa der Aufbau öffentlicher und nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur inklusive Stromnetzanschlüsse.
Jedes förderfähige Vorhaben kann mittels eines Kredits eine Finanzierung von bis zu 50 Millionen Euro zum aktuell gültigen Produktzinssatz erhalten. Ab einer Summe von 25 Millionen Euro können Sie alternativ auch einen Kredit zu individuellen Konditionen mit der KfW vereinbaren. Die Mindestlaufzeit für beide Kreditvarianten beträgt vier Jahre.
BAFA-Förderung für Elektroautos: Für Unternehmen ausgelaufen.
Die wohl bekannteste Förderung für Elektroautos ist der sogenannte Umweltbonus inklusive Innovationsprämie durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bis zum 31.08.2023 wurde der Kauf von Elektroautos durch Unternehmen mit dieser Prämie über einen Bundesanteil und einen Herstelleranteil gefördert. Die Höhe des Umweltbonus war abhängig vom Nettolistenpreis des jeweiligen Fahrzeugs. Pro Elektrofahrzeug mit Nettolistenpreis bis 40.000 Euro betrugen der Bundesanteil 4.500 Euro und der Herstelleranteil 2.250 Euro. Ab einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro gab es mit dem Bundesanteil inklusive Innovationsprämie 3.000 Euro und über den Herstelleranteil 1.500 Euro.
Seit dem 01.09.2023 ist der Umweltbonus als Förderung für Unternehmen jedoch ausgelaufen. Nur noch Privatpersonen können die Prämie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für privat genutzte Elektroautos in Anspruch nehmen. Das ist allerdings kein Grund zur Resignation: Auch als Unternehmen mit eigenem Fuhrpark können Sie weiterhin von anderen Elektroauto-Förderungen profitieren.
Steuer-Förderung von Elektroautos.
Schaffen Sie sich Elektroautos für Ihren Fuhrpark an, werden diese steuerlich gefördert. Bei einer Erstzulassung der Fahrzeuge bis zum 31.12.2025 sind diese bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Stellen Sie Ihre Flotte zeitnah auf Elektromobilität um, sind Ihre Flottenfahrzeuge somit mindestens fünf Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Für bereits seit Längerem zugelassene Fahrzeuge liegt die Höchstgrenze der Steuerbefreiung bei zehn Jahren. Spätestens ab 2031 gelten für alle E-Autos zudem reduzierte Steuersätze: Für Elektrofahrzeuge fällt dann im Vergleich zu Verbrennern eine um 50 Prozent reduzierte Kfz-Steuer an.
Weitere Steuervorteile ergeben sich für Ihre Dienstwagenfahrer, sollten Sie die private Nutzung der E-Autos Ihres Fuhrparks erlauben. Durch die private Nutzung der Fahrzeuge entsteht Ihren Fahrern ein geldwerter Vorteil, den sie versteuern müssen. Dafür wird in den meisten Fällen die pauschale Ein-Prozent-Regelung herangezogen – sprich die monatliche Versteuerung von einem Prozent des Listenpreises der Fahrzeuge. Bei E-Autos wird allerdings auch hier eine attraktive Förderung angeboten: Die Versteuerung des geldwerten Vorteils reduziert sich bei E-Autos bis zu einem Listenpreis von 60.000 Euro auf 0,25 Prozent. Für Hybridfahrzeuge oder reine Elektroautos mit einem Listenpreis von mehr als 60.000 Euro greift die 0,5-Prozent-Regelung.
E-Auto-Förderung: Die Klimaschutzoffensive für Unternehmen.
Eine weitere Förderung für Elektroautos gibt es durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die für Unternehmen im Rahmen der Klimaschutzoffensive den Förderkredit 293 zu vergünstigten Zinsen anbietet. Der Kredit fördert unter anderem Investitionen zur Vermeidung von Treibhausgasen wie beispielsweise die Anschaffung von Elektroautos, -Lkw oder -bussen, sofern diese beispielsweise mit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien oder der Einrichtung eines Energiespeichers einhergehen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie als Unternehmen für jedes förderfähige Vorhaben bis zu 25 Millionen Euro als zinsverbilligten Kredit aufnehmen. Den Förderantrag stellen Sie bei Ihrer Bank. Der KfW-Förderassistent unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Förderung von Ladeinfrastruktur für Unternehmen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität immer wieder den Umstieg auf Elektroautos sowie die dafür nötige Infrastruktur.1 Der aktuelle Förderaufruf betrifft die Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen. Als Antragsteller kommen sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie, Bau, Handel oder Dienstleistungen) als auch Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung durch Bund, Länder oder Kommunen in allen Größenordnungen infrage.
Förderfähig sind der Kauf und die Installation von nicht-öffentlichen Schnellladepunkten inklusive Netzanschluss auf dem eigens genutzten Betriebsgelände. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Ladepunkte über eine Ladeleistung von mindestens 50 kW verfügen und mit Gleichstrom (DC) laden. Im Zuge Ihres Förderantrags können Sie bis zur Obergrenze der förderfähigen Ausgaben von 5 Millionen Euro so viele Ladepunkte beantragen, wie Sie möchten. Bei der Förderung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Wie hoch diese ausfällt, ist abhängig von der Größe des antragstellenden Unternehmens sowie der Nennladeleistung des Ladepunkts. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine Förderung von 40 Prozent, Großunternehmen werden mit 20 Prozent unterstützt.
Bei einem Ladepunkt mit einer Kapazität von 50 bis 149 kW betragen die maximalen förderfähigen Kosten 35.000 Euro, bei mehr als 150 kW sogar 75.000 Euro. KMU erhalten pro Ladepunkt somit maximal 30.000 Euro, Großunternehmen bis zu 15.000 Euro. Schnell sein lohnt sich: Seit dem 03.06.2024 können weitere Förderanträge beim Projektträger Jülich berücksichtigt werden, bis das Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro ausgeschöpft ist.
E-Auto-Förderung: Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil.
Im Rahmen des Flottenaustauschprogramms Sozial & Mobil profitieren Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen von einer Förderung für den Umstieg auf Elektromobilität. Dieses Programm ist eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMUV). Es richtet sich beispielsweise an mobile Pflegedienste, Seniorenheime oder Kindertagesstätten, die ihre Flotte auf elektrische Fahrzeuge umstellen möchten.
Der Kauf von E-Autos sowie die Anschaffung geeigneter Ladeinfrastruktur sind im Rahmen des Flottenaustauschprogramms förderfähig. Pro E-Auto können Sie pauschal 10.000 Euro oder bis zu 40 Prozent der Ausgaben erhalten. Für mittlere Unternehmen erhöht sich die Prämie für E-Fahrzeuge um weitere 10 Prozent, für kleinere Unternehmen sogar um 20 Prozent. Für eine AC-Wallbox bis 22 kW beträgt die Prämie 1.500 Euro, für eine AC-Ladesäule bis 22 kW bis zu 2.500 Euro.
Hinweis: Aufgrund der Vielzahl eingegangener Anträge ist das Fördervolumen ausgeschöpft. Derzeit ist daher keine weitere Antragstellung möglich. Über Leasinggesellschaften, die bereits eine Förderzusage erhalten haben, können Sie gegebenenfalls dennoch in den Genuss der Fördermittel kommen. Der Volkswagen Leasing GmbH liegt eine Förderzusage vor, über uns können Sie daher auch weiter vom Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil profitieren.
Sie möchten von den Fördermöglichkeiten für E-Auots profitieren? Erfahren Sie, wie einfach die Elektrifizierung Ihres Fuhrparks sein kann und nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf.
Fazit: Attraktive Förderungen für E-Autos erhältlich
Neben steuerlichen Vorteilen profitieren Sie als Fuhrparkbetreiber beim Umstieg auf Elektromobilität auch von attraktiven Förderungen. Von der Anschaffung der E-Autos über die Errichtung öffentlicher und nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur bis zur kombinierten Nutzung mit erneuerbaren Energien sind viele Vorhaben förderfähig. Die derzeit attraktivsten Programme umfassen eine Übernahme von bis zu 40 Prozent der Kosten für die Errichtung von Ladeinfrastruktur durch das BMDV sowie zinsgünstige Förderkredite der KfW. Darüber hinaus lohnt es sich, die Nachrichten im Blick zu behalten: Stetig können neue Fördermittel hinzukommen oder Programme mit ausgeschöpften Mitteln wiederbelebt werden. Darüber hinaus sollten Sie sich informieren, welche Förderungen gegebenenfalls in der Region Ihres Unternehmensstandortes angeboten werden. In bestimmten Bundesländern, Städten und Kommunen gibt es immer wieder regionale Programme zur Förderung von Elektroautos. Um stets auf dem neuesten Stand zu sein und kein Förderangebot zu verpassen, lohnt sich ein regelmäßiger Blick in die The Mobility House Förderdatenbank .
Quellen:
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